2.2. Der Beschwerdeführer wirft der Beschuldigten hauptsächlich vor, entgegen seinem Wunsch in zwei beim Bezirksgericht D. hängigen Verfahren (ordentliches Verfahren [Verfahrensnummer] betreffend Änderung Scheidungsurteil sowie Summarverfahren [Verfahrensnummer] betreffend vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Verfahrens Abänderung Scheidungsurteil) Eingaben gemacht zu haben, was Amtsmissbrauch darstelle (vgl. Strafanzeige in den Untersuchungsakten). Die Eingaben der Beschuldigten würden zudem inhaltlich nicht mit den von ihm persönlich verfassten Eingaben übereinstimmen.