missachtet habe. 2. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erliess in dieser Sache am 5. Juli 2022 eine Nichtanhandnahmeverfügung. Diese Nichtanhandnahmeverfügung wurde am 6. Juli 2022 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.