1. A. (Beschwerdeführer) reichte am 9. Juni 2022 (mit Ergänzungen am 16. und 27. Juni 2022) bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach und beim Bundesamt für Polizei Fedpol Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen Amtsmissbrauch gemäss Art. 312 StGB, "Arbeitsverweigerung", "Unterschlagung von Beweismaterial", "Verletzung der Auftragspflicht gemäss OR" sowie "Unterlassung notwendiger unterstützender Massnahmen beim Klienten" ein. Der Beschwerdeführer warf der Beschuldigten vor, dass sie im Rahmen ihrer Funktion als Verfahrensbeiständin in zwei beim Familiengericht D. hängigen Verfahren (Summarverfahren [Verfahrensnummer] und ordentliches Verfahren [Verfahrensnummer]) seine Anweisungen