fängnis C. gelagerten Mobiltelefons gelangte, auch von ihr generierte Standortdaten vorhanden sind. 3.5. In Bezug auf den Vorwurf des Beschwerdeführers, es seien Sprachnachrichten gelöscht worden, wies die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zu Recht darauf hin, dass gemäss Website des Telekommunikationsanbieters G. Sprachnachrichten maximal 15 Tage gespeichert werden (vgl. zum Mobilabonnement des Beschwerdeführers [Name des Abonnements und Link]). Da der Beschwerdeführer länger als 15 Tage in Haft war, sind Sprachnachrichten nach seiner Entlassung tatsächlich nicht mehr vorhanden gewesen.