Daher konnte das zweite, eingeschaltete Samsung Mobiltelefon diese Daten generiert haben. Da B. glaubhaft angab, mit dem "kleinen" Personenwagen gefahren zu sein, in welchem sich das zweite Samsung Mobiltelefon des Beschwerdeführers befand und sich auch die anderen elektronischen Geräte des Beschwerdeführers am ehemaligen gemeinsamen Wohnort, z. B. die Withings-Waage, in sein Google-Konto einloggen konnten, erklärt, warum der Beschwerdeführer nach seiner Haftentlassung Standortdaten in seinem Google-Konto vorfand, obwohl er inhaftiert war.