Insgesamt kann aus dem vom Beschwerdeführer eingereichten Google- Standortverlauf nicht geschlossen werden, dass er vom zu den Hafteffekten genommenen Mobiltelefon generiert wurde. Welches elektronische Gerät den Verlauf generierte, wird nicht angezeigt. Daher konnte das zweite, eingeschaltete Samsung Mobiltelefon diese Daten generiert haben.