Am Vormittag des 22. Septembers 2021 hat der Sohn von B. sie nach X. zum Augenarzt gefahren (Schreiben von B. vom 27. Juli 2022 in Ergänzung zu den Akten vom 3. August 2022, in den UA). Dies erklärt, warum das sich im kleineren der beiden Personenwagen befindliche Mobilgerät Samsung keine Daten aus X. sendete, da das Auto in Q. blieb und ab Mittag Standortdaten in Z. bzw. ab dem Nachmittag in QQ. generiert wurden, wo B. arbeitet (Einvernahme mit B. vom 16. Mai 2022 in UA Straftatendossier act. 86 Frage 14; Beilage 5 zur Strafanzeige UA act. 34). Am Donnerstag 23. September 2021 ist B. wegen eines Physiotherapietermins nach QQ.