des Beschwerdeführers verbinden und Standortdaten generieren. Auch die von B. und dem Beschwerdeführer benutzte Withings-Waage konnte eine Verbindung zum Google-Konto des Beschwerdeführers aufbauen, zumal der Beschwerdeführer dafür eine App sowie zusätzlich einen Tracker besass (Einvernahme mit B. vom 16. Mai 2022 in UA Straftatendossier act. 87 f. Fragen 38 ff.).