Dass sich in der Zeit zwischen dem 20. September 2021 bis zum 28. September 2021 mehrere Geräte mit dem Google-Konto des Beschwerdeführers verbinden konnten, zeigt bereits der Hinweis, dass der Beschwerdeführer derzeit, d. h. am 29. April 2022, mit diesen drei Geräten bei Google angemeldet war. Zudem reichte er selber einen Verbindungsnachweis mit einer Smart Body Analyzer Waage (Withings-Waage) ein (Beilage 6 zur Strafanzeige UA Straftatendossier act. 41), was zeigt, dass jederzeit zusätzliche Geräte mit seinem Google-Konto verbunden werden konnten. Da- - 13 -