Am 29. April 2022 waren ein Windows Computer, ein Mac Computer sowie ein Mobiltelefon Samsung mit dem Google-Konto des Beschwerdeführers verbunden (USB-Stick in UA Straftatendossier act. 73 Beilagen EV A. vom 29. April 2022 Ordner Online Abklärungen/Google/1_Verbundene-Geräte). Dass sich in der Zeit zwischen dem 20. September 2021 bis zum 28. September 2021 mehrere Geräte mit dem Google-Konto des Beschwerdeführers verbinden konnten, zeigt bereits der Hinweis, dass der Beschwerdeführer derzeit, d. h. am 29. April 2022, mit diesen drei Geräten bei Google angemeldet war.