Zudem habe sich das schwarze Mobiltelefon Samsung während seiner Inhaftierung mit der Withings-Waage synchronisiert, was nur möglich gewesen sei, wenn sich beide Geräte im selben WLAN-Netz befunden hätten. Falls sich das schwarze Mobiltelefon Samsung in der Nacht vom 19. auf den 20. September 2021, wie von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau geltend gemacht, unangetastet bei den Effekten befunden habe, lasse sich nicht erklären, dass gemäss den Verbindungsnachweisen des Telekommunikationsanbieters G. in den Tagen nach der Verhaftung mehrfach Anrufe von diesem Gerät auf die Combox getätigt worden seien.