übereinstimmten. Die Schwester sei unbestrittenermassen ab diesem Zeitpunkt im Besitz des Geräts gewesen, welches sich bei den Effekten befunden habe, also dem aktiven schwarzen/anthrazitfarbenen Mobiltelefon Samsung. Der Verbleib des "roten" Mobiltelefons Samsung sei dem Beschwerdeführer hingegen bis heute nicht bekannt. Zudem habe sich das schwarze Mobiltelefon Samsung während seiner Inhaftierung mit der Withings-Waage synchronisiert, was nur möglich gewesen sei, wenn sich beide Geräte im selben WLAN-Netz befunden hätten.