3.4.2. Der Beschwerdeführer hält dem entgegen, dass er zur Sachverhaltsvariante, dass die Google-Standortdaten vom zweiten, roten Mobiltelefon Samsung generiert worden seien, nicht befragt worden sei. Zudem würden Standortdaten nicht automatisch erhoben, sondern jedes Gerät müsse vorgängig mit dem Google-Konto verknüpft und auf dem Gerät selber müsse die Standorterhebung aktiviert sein. Dies sei beim Mobiltelefon mit der roten Abdeckung nicht der Fall gewesen. Sofern tatsächlich die Standortdaten des "roten" Mobiltelefon Samsung aufgezeichnet worden wären, müssten diese mit den Fahrten des Personenwagens von B. übereinstimmen, was aber nicht der Fall sei.