hätte abholen sollen. Den Koffer habe sie im kleineren ihrer zwei Personenwagen verstaut, da vorgesehen gewesen sei, dass der Beschwerdeführer den kleineren Personenwagen übernehme. Da er jedoch am Abend des 19. Septembers 2021 verhaftet worden sei, sei die Übernahme nicht mehr möglich gewesen. Der Koffer mit dem Mobiltelefon sei daraufhin mehrere Tage im Personenwagen geblieben. Dies erkläre, warum ein Mobiltelefon des Beschwerdeführers zwischen dem 22. September 2021 und dem 28. September 2021 gemäss Google Standortverlauf an diversen Aufenthaltsorten von B. "getrackt" worden sei.