3.3.2. Gemäss Auskunft des Gefängnisses C. wurde das Mobiltelefon des Beschwerdeführers, wie bei Werteffekten üblich, zusammen mit seinen anderen Werteffekten in einem Druckverschluss-Beutel verpackt und in den Räumlichkeiten der Loge des Gefängnisses in einem offenen Plastikbehälter aufbewahrt. Gemäss den internen Regelungen des Gefängnisses C. dürften Werteffekten nur gestützt auf eine schriftliche Anordnung bewegt werden. Jede Bewegung von Werteffekten werde von den Vollzugsangestellten im Juris eingetragen. Videoüberwacht seien die Räumlichkeiten der Loge nicht.