78 Fragen 56 ff.). Auch wenn sich Mobiltelefone, vor allem solche der gleichen Marke und mit gleicher oder ähnlicher Farbe, ähnlich sehen können, wäre zu erwarten gewesen, dass H. das Mobiltelefon, welches sie rund 24 Tage (vom 3. bis zum 27. Oktober 2021) bei sich und benutzt hatte, erkennt. Auch H. konnte das ihr am 3. Oktober 2021 ausgehändigte Mobiltelefon somit nicht identifizieren, weshalb die Version des Beschwerdeführers in ihren Aussagen keine Stütze findet.