3.2.5. Am 3. Oktober 2021 wurde das sich in den Hafteffekten befindliche Mobiltelefon des Beschwerdeführers der Marke Samsung anlässlich eines Gefängnisbesuchs an seine Schwester ausgehändigt. Diese konnte rund ein halbes Jahr später gegenüber der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau nicht bestätigen, dass das am 28. April 2022 fotografierte Mobiltelefon identisch mit dem ihr am 3. Oktober 2021 ausgehändigten Mobiltelefon war (Einvernahme mit H. vom 16. Mai 2022 in UA Straftatendossier act. 78 Fragen 56 ff.).