3.2.2. Der Beschwerdeführer macht beschwerdeweise geltend, sein schwarzes Mobiltelefon Samsung mit der Rufnummer [XY] sei zu den Hafteffekten genommen worden. Anlässlich der Herausgabe an seine Schwester sei, offenbar zur Vorsicht, das Stichwort "Frontscheibe zerkratzt" festgehalten worden. Gemäss B. sei das aktive Mobiltelefon des Beschwerdeführers mutmasslich anthrazitfarben. Das inaktive Mobiltelefon habe hinten eine -6-