Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte das Strafverfahren wegen unbefugter Datenbeschaffung und Amtsmissbrauch gegen unbekannte Täterschaft ein, weil nicht rechtsgenüglich habe ermittelt werden können, welches Mobiltelefon (genauer Typ und/oder eindeutig identifizierbare IMEI- Nummer) des Beschwerdeführers zu den Hafteffekten genommen worden sei. Auf dem Formular "Abgenommene Gegenstände" vom 20. September 2021 sei ein "Mobiltelefon Samsung", auf dem handschriftlichen Effektenverzeichnis vom 20. September 2021 ein "Samsung schwarz Händy" und auf der Empfangsbescheinigung vom 28. September 2021 sowie dem ausgedruckten Effektenverzeichnis vom 3. Oktober 2021 ein "Smartphone