3.2. 3.2.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte das Strafverfahren wegen unbefugter Datenbeschaffung und Amtsmissbrauch gegen unbekannte Täterschaft ein, weil nicht rechtsgenüglich habe ermittelt werden können, welches Mobiltelefon (genauer Typ und/oder eindeutig identifizierbare IMEI- Nummer) des Beschwerdeführers zu den Hafteffekten genommen worden sei.