Am 3. Oktober 2021 sei dieses Mobiltelefon seiner Schwester übergeben worden, die ihn im Gefängnis besucht habe. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft am 27. Oktober 2021 habe er festgestellt, dass das Mobiltelefon nach seiner Verhaftung, aber vor der Übergabe an seine Schwester, während mehreren Tagen durch unbekannte Personen ohne Erlaubnis aus dem Gefängnis C. herausgebracht und mutmasslich seiner ehemaligen Lebenspartnerin, B., zwecks informeller Ausforschung nach ihn belastenden Daten übergeben worden sei. -5-