Der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs schützt neben den Interessen des Staates auch den betroffenen Bürger vor dem missbräuchlichen Einsatz der Staatsgewalt durch Amtsträger (MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 84 zu Art. 115 StPO). Der Straftatbestand der unbefugten Datenbeschaffung schützt in erster Linie das ungestörte Verfügungsrecht des Datenberechtigten über Computerdaten (W EISSENBERGER, in: Basler Kommentar, Strafrecht II, 4. Aufl. 2019, N. 3 zu Art. 143 StGB).