3. 3.1. Mit Eingabe vom 14. Juli 2022 erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau gegen die ihm am 11. Juli 2022 zugestellte Einstellungsverfügung Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Einstellungsverfügung vom 28. Juni 2022 sei aufzuheben, und das Verfahren sei an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zur Vornahme weiterer Untersuchungshandlungen zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mwst.) zu Lasten der Staatskasse."