1. Am 28. Februar 2022 reichte A. (Beschwerdeführer) bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau Strafanzeige wegen unbefugter Datenbeschaffung und Amtsmissbrauch gegen unbekannte Täterschaft ein. Der Anzeige legte er folgenden Sachverhalt zugrunde: Sein Mobiltelefon Samsung sei zwischen dem 22. September 2021 und dem 28. September 2021, während seiner Inhaftierung im Gefängnis C., von einer unbekannten Täterschaft benutzt bzw. es seien darauf befindliche Daten gelöscht worden.