7. 7.1. Das Amt für Justizvollzug machte mit Eingabe vom 31. Januar 2022 beim Bezirksgericht Zofingen geltend, dass Kosten des Strafverfahrens (einschliesslich der amtlichen Verteidigung) mit einer allfälligen Genugtuung zu - 20 - verrechnen seien. Die kantonale Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Sichtweise mit Eingabe vom 10. Februar 2022 an.