Hierfür spricht auch, dass sich der Beschwerdeführer zwar auf sich reduziert und introvertiert gezeigt habe, im "Grosskollektiv" der Anstalt aber als integriert gegolten und zunehmend Freude und Interesse an seiner Arbeit (Spachtelarbeiten für Fensterläden) gezeigt habe. Angesprochen auf seine Zukunftspläne äusserte sich der Beschwerdeführer offenbar v.a. dahingehend, dass er wieder in seine "alte" Wohnung ziehen möchte, er sich an das Sozialamt wenden, sich beim RAV anmelden, sich via Temporärbüros nach einer Arbeit umsehen und auch wieder seine "alten" Freunde kontaktieren werde (vgl. hierzu Vollzugsakten, act.