6.2.3. Bei seiner Befragung im Rahmen der Berufungsverhandlung gab der Beschwerdeführer u.a. zu Protokoll, verschiedene Hobbys zu pflegen ([…]; […]; […]) (Protokoll S. 17). Er habe eine Lehre angefangen, diese aber nicht beendet (Protokoll S. 18). Er habe sich in eine Frau (B., gegen welche der Beschwerdeführer tätlich wurde) verliebt und mit dieser ein Kind. Vor seiner Verhaftung sei er in einem Programm gewesen, in welchem man ihm auch mit Bewerbungen geholfen habe. Mit einer Anstellung habe es aber nicht geklappt. Körperlich sei er eigentlich fit (Protokoll S. 19). Drogen wie Cannabis oder Kokain habe er ausprobiert. Er glaube nicht, dass das mit dem ADHS stimme (Protokoll S. 20).