Vor dem Bezirksgericht Zofingen machte er eine Genugtuung von Fr. 200.00 pro Tag Überhaft geltend. Sein Vorbringen mit Eingaben vom 12. November 2021 und 15. Februar 2022, in den härtesten Gefängnissen des Kantons Aargau inhaftiert gewesen zu sein, scheint sich insbesondere auf seine Haft in den Bezirksgefängnissen Aarau-Telli und Kulm zu beziehen, während welcher er weitgehend isoliert gewesen sei, weil er mit anderen Untersuchungshäftlingen nicht in Kontakt habe kommen dürfen. Zudem habe er im Bezirksgefängnis Aarau-Telli einen kalten und ungesunden Entzug von sehr hochdosiertem Testosteron machen müssen, was eine enorme Belastung gewesen sei.