6.2.2. Der Beschwerdeführer äusserte sich sowohl vor dem Bezirksgericht Zofingen (mit Eingaben vom 12. November 2021, 14. Dezember 2021 und 15. Februar 2022) als auch im Beschwerdeverfahren nur wenig konkret zu konkreten Beeinträchtigungen durch die strafprozessuale Haft. Vor dem Bezirksgericht Zofingen machte er eine Genugtuung von Fr. 200.00 pro Tag Überhaft geltend.