2.8. Der Beschwerdeführer erstattete mit Eingabe datiert vom 15. Februar 2022 eine weitere Stellungnahme. -4- 2.9. Das Bezirksgericht Zofingen wies mit Beschluss vom 20. Juni 2022 das Gesuch des Beschwerdeführers vollumfänglich ab (Dispositiv-Ziff. 1), auferlegte ihm Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 742.00 (Dispositiv-Ziff. 2) und sprach ihm keine Verfahrensentschädigung zu (Dispositiv-Ziff. 3).