Soll der Sohn des Beschwerdeführers Geschädigter der vom Beschwerdeführer mit Strafanzeige vom 30. Mai 2021 beanzeigten Delikte sein, so ist nicht erkennbar und wird in der Beschwerde auch nicht dargelegt, weshalb der Beschwerdeführer zur Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung legitimiert sein soll. Die Tatsache, dass er der Vater des angeblich Geschädigten ist, macht ihn nicht zur Verfahrenspartei. Auch berechtigt ihn dies nicht dazu, sich als Privatkläger zu konstituieren und damit Parteistellung zu erlangen. Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerin oder -kläger zu beteiligen (Art.