3.5. Die Eingabe des Beschwerdeführers vom 7. August 2022 wurde von der Beschwerdekammer am 10. August 2022 zuständigkeitshalber an das Bundesgericht weitergeleitet. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde mit Urteil 1B_412/2022 vom 16. August 2022 nicht ein. 3.6. Es wurden keine Beschwerdeantworten eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: