3.3. Mit (wohl versehentlich) auf den 7. Juli 2022 datierter, aber erst am 29. Juli 2022 der Post übergebener und erneut mit "Strafanzeige" überschriebener Eingabe reichte der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme ein. 3.4. Mit Eingabe vom 7. August 2022 (Postaufgabe: 8. August 2022) erhob der Beschwerdeführer gegen die Verfügung vom 20. Juli 2022 "VERFAS- SUNGS-BESCHWERDE, STAATSRECHTLICHE-BESCHWERDE, MEN- SCHENRECHTS-KLAGE, VOELKERRECHTS-KLAGE". Er beantragte unter anderem, die Aufhebung und Nichtigerklärung der Verfügung des Verfahrensleiters vom 20. Juli 2022 und die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung ex tunc gemäss Art. 29 Abs. 3 BV.