3. 3.1. Mit als "Strafanzeige" überschriebener Eingabe vom 7. Juli 2022 (überbracht am 8. Juli 2022) erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 28. Juni 2022 zugestellte Nichtanhandnahmeverfügung Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau. -3- 3.2. Mit Verfügung vom 20. Juli 2022 forderte der Verfahrensleiter den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 800.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Die Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 29. Juli 2022 zugestellt. Er leistete die Sicherheit nicht.