Damit er das Haftentlassungsgesuch und damit eine richterliche Überprüfung der Einschätzung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zeitnah erreichen könne, sei seinen Anträgen umgehend stattzugeben. Erachte das Obergericht die Überprüfung der Voraussetzungen der Anordnung der Untersuchungshaft im vorliegenden Verfahren als möglich, so werde seine Entlassung beantragt.