5. 5.1. Bei diesem Ausgang sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). 5.2. 5.2.1. Der Beschwerdeführer ersucht um Gewährung der amtlichen Verteidigung unter Bestellung des Rechtsanwalts Christian Bignasca als amtlicher Verteidiger. Er bringt vor, dass angesichts der Komplexität des Falles, der Schwere der vorgeworfenen Tatbestände, der sich stellenden rechtlichen Fragen sowie der übrigen Umstände, insbesondere, dass der Beschwer- -8-