Dies gilt auch hinsichtlich der damit einhergehenden Vorgehensweise sowie der angeblich verletzten Verfahrensrechte. Im Zusammenhang mit der gerügten Verweigerung, einen Rechtsvertreter beizuziehen, ist zudem darauf hinzuweisen, dass der Beschwerdeführer seit dem 11. Juli 2022 durch Rechtsanwalt Christian Bignasca verteidigt wird (vgl. Anwaltsvollmacht vom 11. Juli 2022).