2.4. Der Beschwerdeführer reichte innert mehrmals verlängerter Frist am 12. Dezember 2022 eine Stellungnahme ein und hielt an seinen mit Beschwerde vom 11. Juli 2022 gestellten Anträgen fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. Der Beschwerdeführer wurde als Lenker eines Lieferwagens anlässlich einer Verkehrskontrolle am 1. Juli 2022 um 00:18 Uhr in Q. von der Kantons- -3-