11. Dezember 2014: Beschimpfung, Hausfriedensbruch, Hinderung einer Amtshandlung, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis (Strafe: Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00 und Busse von Fr. 400.00); 2. November 2021: Einfache Körperverletzung (Strafe: Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 120.00, bedingt vollziehbar und Busse von Fr. 2'400.00);