7. November 2013: mehrfacher Hausfriedensbruch, Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern, Vergehen gegen das Waffengesetz, Beschimpfung (Strafe: Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 30.00); 3. Juli 2014: mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Hinderung einer Amtshandlung, mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (Strafe: Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 30.00);