Seit Dezember 2014 habe er sich über sechseinhalb Jahre nichts zu Schulden lassen kommen, bis er wegen einer einfachen Körperverletzung bzw. des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Führerausweisentzugs zu Geldstrafen von 80 bzw. 90 Tagessätzen verurteilt worden sei. Festzuhalten sei schliesslich, dass eine Präventivhaft ohne Vortatenerfordernis nur zulässig sei, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehe, dass die beschuldigte Person die Straftat des hängigen Verfahrens begangen habe, namentlich bei einem glaubhaften Geständnis oder einer erdrückenden Beweislage. Dies sei vorliegend nicht der Fall.