Am dringenden Tatverdacht ändert zudem auch nichts, dass am Sack, in welchem sich das Kokain befand, keine verwertbaren Spuren gefunden werden konnten. Es ist durchaus möglich, dass der Beschwerdeführer diesen nie mit blossen Fingern angefasst hat. In diesem Zusammenhang sei abschliessend noch erwähnt, dass auf den Batterien einer Digitalwaage, welche sich ebenfalls in dem Tupperware-Gefäss befand, DNA-Spuren des Beschwerdeführers sichergestellt werden konnten (vgl. Spurensicherungsbericht der Kriminaltechnik der Kantonspolizei Aargau vom 30. Juni 2022 [Beschwerdeantwortbeilage]).