2.1.5.2. Die Frage, weshalb B. Anzeige erstattet und das Kokain nicht einfach entsorgt hat, lässt sich durchaus plausibel beantworten. So gab der Beschwerdeführer selber an, dass er sie betrogen habe und er Angst gehabt habe, dass "sie ihn in die Pfanne hauen wolle" (Einvernahme vom 24. Mai 2022, Fragen 52 f. [HA.2022.264]). Auch B. gab mehrfach an, dass sie dem Beschwerdeführer "eins habe auswischen wollen", weil er sie betrogen habe. Weshalb es unter diesen Umständen naheliegender gewesen sein soll, dass Kokain zu entsorgen bzw. den Beschwerdeführer damit zu erpressen, erschliesst sich nicht.