So habe sie das Alter von "C." nicht nennen können, wisse weder wo dieser in Albanien lebe noch wie er am besagten Tag zu ihr nach Hause gekommen sei. Ihre unglaubhaften Aussagen liessen sich aus diesem Grund sowie aufgrund der Tatsache, dass sie ihr Handy nach der Einvernahme vom 14. Mai 2022 offenbar in die Aare geworfen habe, derzeit durch nichts belegen, weshalb sie den dringenden Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer nicht zu entkräften vermöchten.