Der Typ habe das Kokain am Abend vorher gebracht. Er heisse "C.", sie habe ihn 2017 oder 2018 kennengelernt. Er habe ihr das Kokain gegeben. Sie habe dem Beschwerdeführer eins auswischen wollen. "C." habe sie am Nachmittag des 13. Mai 2022 angerufen. Weshalb, wolle sie nicht sagen. Die Idee mit dem Kokain sei von ihm gekommen. Eine Beschreibung von "C." wollte B. nicht abgeben. Sie habe das Säckchen mit einem Geschirrtuch angefasst und es dann in das Tupperware gelegt. Er habe sich nicht aus dem "Nichts" gemeldet. Er sei ganz stark in sie verliebt und sie habe gewusst, dass er ein offenes Ohr für sie haben werde. In den letzten Wochen habe sie den Kontakt zu ihm gesucht (Fragen 14 ff.).