Anlässlich ihrer Einvernahme zur Eröffnung der Festnahme am 30. Mai 2022 (HA.2022.297) gab B. an, dass sie das Kokain im Tupperware im Schrank deponiert habe (Frage 10). Ihr sei nicht bewusst gewesen, was sie damit auslöse (Frage 11). Sie habe das Kokain von einem Typen aus Albanien bezogen, welcher ab und zu hier sei. Er sei "voll" auf sie gestanden, habe aber gewusst, dass sie in einer Beziehung sei. Sie habe ihm erzählt, dass der Beschwerdeführer sie mehrmals betrogen habe. Er habe gesagt, sie solle dies und jenes machen. Ihr sei nicht bewusst gewesen, was für eine Menge es gewesen sei. So sei es zustande gekommen (Frage 13). Der Typ habe das Kokain am Abend vorher gebracht.