Am genannten Ort konnten in einem Wandschrank rund 192.35 Gramm Kokaingemisch (in einem Tupperware-Gefäss), 20 Gramm Marihuana, eine Waage sowie mehrere Ampullen anabole Steroide sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden. B. wurde am 14. Mai 2022 als Auskunftsperson einvernommen (HA.2022.264). Sie führte aus, dass der Beschwerdeführer (noch) ihr Partner sei. Sie seien in Trennung und sie habe dem Beschwerdeführer gestern [d.h. am 13. Mai 2022] den Schlüssel zur gemeinsamen Wohnung abgenommen (Fragen 20, 25). Hinsichtlich ihrer Anzeige gab sie an, es sei wichtig, dass ihr Name in diesem Zusammenhang nicht erwähnt werde (Frage 31).