2.1.4. 2.1.4.1. Am 14. Mai 2022 meldete sich B. telefonisch bei der Kantonalen Notrufzentrale und teilte mit, dass ihr (Ex-)Partner [Beschwerdeführer] am gemeinsamen Wohnort in einem Wandschrank mutmasslich Kokain aufbewahren würde. Dieses sei ungefähr faustgross. Daneben befände sich auch eine Waage. Gestützt auf diese Meldung ordnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Verfügung vom 14. Mai 2022 eine Hausdurchsuchung an. Am genannten Ort konnten in einem Wandschrank rund 192.35 Gramm Kokaingemisch (in einem Tupperware-Gefäss), 20 Gramm Marihuana, eine Waage sowie mehrere Ampullen anabole Steroide sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.