Mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 6. April 2022 wurde (mit Wirkung ab 29. März 2022) Julian Burkhalter, Rechtsanwalt, als amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers eingesetzt. Nach der Praxis der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts dauert die amtliche Verteidigung bis zum Widerruf und gilt somit auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren.