Ebenso seien klinisch depressive Verstimmungen mit gleichzeitiger psychotischer Wahrnehmung/Verarbeitung bekannt (S. 34 ff.). Neben der psychosozial belastenden Situation sei sodann das fehlende Problembewusstsein des Beschwerdeführers ein ungünstiger Faktor, welcher sich auf dessen Risikoprofil auswirke (vgl. S. 38).